
ETL Agrar & Forst
Wir wissen, worauf es Land- und Forstwirten ankommt
Steuerfragen spielen bei jeder unternehmerischen Entscheidung eine Rolle – auch in der Land- und Forstwirtschaft. Nur durch Spezialisierung ist es möglich, Ihnen das erforderliche Beratungsspektrum in der Breite anzubieten und gleichzeitig die notwendige Beratungstiefe zu garantieren.
Wir sind auf die Steuerberatung von Land- und Forstwirten spezialisiert und führen Sie sicher durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten. Dabei leisten wir weit mehr, als nur die klassische Steuerberatung. Neben der Finanz- und Lohnbuchhaltung kümmern wir uns auch um Ihre Bilanzen (z. B. BMVEL-Abschluss) und Steuererklärungen und leisten steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei Ihrer Steuerplanung und Senkung der Steuerbelastung.
Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Wir packen mit an und unterstützen Sie ganzheitlich in allen Belangen Ihrer Tätigkeit – von der Gründung bis zur Nachfolge. Ihr Erfolg steht immer im Fokus unserer Arbeit.
Unsere Leistungen:
- Jahresabschlüsse (novellierter BMVEL-Abschluss, HGB-Abschluss §18 KWG kompatibel) unter Ausschöpfung steuerlicher Wahlrechte
- Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
- Steuererklärungen für Einzelunternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter
- Steuerbelastungsvergleiche und Beratung zur idealen Rechtsformwahl
- Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Planung und Gestaltung von Kooperationen, Betriebsteilungen und Pachtverträgen
- Beratung im Lohnsteuer- und Kindergeldrecht
- Gestaltungsberatung bei der Unternehmensnachfolge (sowohl Hof-, Gewerbebetriebs- oder private Vermögensübergabe)
- Optimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Begleitung und Unterstützung z.B. bei Betriebs- und Lohn-/ Sozialversicherungsprüfungen
- Einlegung von Rechtsbehelfen und Prozessführung bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
News
- Lockdown, Sozialversicherung, Sozialversicherungsbeiträge, Stundung: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Februar 2021 kann noch bis 24. Februar 2021 beantragt werden
- Bußgeld, Coronavirus, Impfung: ETL-Rechtsexperte Dr. Uwe P. Schlegel fordert Bußgelder für Impfvordrängler: „Es geht um das Überleben von Menschen!“
- Apothekenrecht, Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzrecht: ApoAktuell: (Jahres-)Daten auf CD – GoBD-konforme Aufbewahrung?
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